Letzte Ruhestätte

In der Schweiz darf die Asche eines Verstorbenen auf eigenem Grund begraben oder verstreut werden. Dies ist auch anderswo möglich, wenn der Eigentümer des Landes der Verstreuung zustimmt. Wir übernehmen die diesbezüglichen Abklärungen für Sie.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Gestaltung eines passenden Ortes für die letzte Ruhestätte. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Künstler, die Ihre persönlichen Vorstellungen bei der Gestaltung eines Grabmals umsetzen.

Für die Anlage und Pflege Ihrer Grabstätte, sei es in Ihrem privaten Garten oder auf dem Friedhof, stehen wir mit unserem Fachbetrieb gerne zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr auf www.gartenbau-burgdorf.ch

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